Zuflussprinzip

Grundsätzliche Steuerpflicht bei Eintritt der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt

Einkünfte und Entgeltbestandteile müssen grundsätzlich dann versteuert werden, wenn Sie dem Berechtigten zufließen. In diesem Zusammenhang gilt grundsätzlich das in § 11 EStG normierte „Zuflussprinzip“. Somit sind Einkünfte im Regelfall dann zu versteuern, wenn der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über den entsprechenden Entgeltbestandteil beanspruchen kann.



Titel: Zuflussprinzip Zuflussprinzip
Begriff(e): Zuflussprinzip Zuflussprinzip
Interne Suche: Zuflussprinzip Zuflussprinzip
Übersichtsseite: Zuflussprinzip Zeitwertkonten von A-Z: Übersicht


Zeitwertkonten vorheriger Begriff: Zeitwertkonten
Warning: mysql_fetch_array(): supplied argument is not a valid MySQL result resource in /www/htdocs/w0075f8c/fastpublish/aufbau/php_content/a-z.php on line 171


Copyright© Kenston Services GmbH 2006 - 2011 | Seite drucken: Zuflussprinzip | Seite einem Freund senden: Zuflussprinzip

Zurück zur Startseite