Zuflussprinzip
Grundsätzliche Steuerpflicht bei Eintritt der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt
Einkünfte und Entgeltbestandteile müssen grundsätzlich dann versteuert werden, wenn Sie dem Berechtigten zufließen. In diesem Zusammenhang gilt grundsätzlich das in § 11 EStG normierte „Zuflussprinzip“. Somit sind Einkünfte im Regelfall dann zu versteuern, wenn der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über den entsprechenden Entgeltbestandteil beanspruchen kann.
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