Verdeckte Gewinnausschüttung

Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung bei einer Kapitalgesellschaft durch Zuwendung von Vorteilen der Gesellschaft an einen Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung. Diese muss ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben und sich auf die Höhe des Einkommens der Kapitalgesellschaft auswirken.

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