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Treuhänder

Verwalter und Mittelsmann

Ein Treuhänder ist eine natürliche oder auch juristische Person, die im Sinne einer Treuhand tätig wird, also ein Recht für den Treugeber verwaltet und in bestimmten Fällen als Mittelsmann zwischen zwei Vertragsparteien eingeschaltet wird. Im deutschen Recht werden Verträge grundsätzlich Zug-um-Zug abgewickelt (§ 320 BGB). Ist eine solche Abwicklung jedoch nicht möglich, so wird oftmals ein Treuhänder eingeschaltet. Dies kann vor allem bei Verträgen, die hohe Werte zum Inhalt haben, sinnvoll sein. Treuhänder können z.B. Notare oder auch Banken, Rechtsanwälte oder Steuerberater sein.

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