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Störfall

Zweckentfremdung von Wertguthaben

Im Falle einer außerplanmäßigen Verwendung von Wertguthaben, spricht man von einem sog. Störfall. Störfallszenarien bzw. Gründe für die „Zweckentfremdung“ einer zugrunde liegenden Wertguthabenvereinbarung können insbesondere sein:

  • Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses z. B. durch Kündigung oder Tod;

  • Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Zubilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ohne Wiedereinstellungsgarantie,

  • vollständige oder teilweise Auszahlung des Wertguthabens nicht für Zeiten einer Freistellung oder Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit;

  • Übertragung von Wertguthaben auf andere Personen;

  • Verwendung des Wertguthabens für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung aus Wertguthabenvereinbarungen, die nach dem 13. November 2008 geschlossen wurden;

  • Verwendung des Wertguthabens für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung aus Wertguthabenvereinbarungen, die nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 14. November 2008 geschlossen waren und keine diesbezügliche Regelung enthielten.



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