Störfall
Zweckentfremdung von Wertguthaben
Im Falle einer außerplanmäßigen Verwendung von Wertguthaben, spricht man von einem sog. Störfall. Störfallszenarien bzw. Gründe für die „Zweckentfremdung“ einer zugrunde liegenden Wertguthabenvereinbarung können insbesondere sein:
- Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses z. B. durch Kündigung oder Tod;
- Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Zubilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ohne Wiedereinstellungsgarantie,
- vollständige oder teilweise Auszahlung des Wertguthabens nicht für Zeiten einer Freistellung oder Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit;
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Übertragung von Wertguthaben auf andere Personen;
- Verwendung des Wertguthabens für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung aus Wertguthabenvereinbarungen, die nach dem 13. November 2008 geschlossen wurden;
- Verwendung des Wertguthabens für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung aus Wertguthabenvereinbarungen, die nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 14. November 2008 geschlossen waren und keine diesbezügliche Regelung enthielten.
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