Rückdeckungsversicherung
Möglichkeit zur arbeitgeberseitigen Risikoauslagerung
Vertrag zwischen einer Unternehmung und einer Versicherungsgesellschaft, in dem die Risiken (z. B. aus betrieblichen Versorgungszusagen und Wertguthabenvereinbarungen) gegen entsprechendes Entgelt auf die Versicherungsgesellschaft ausgelagert werden.
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