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Pfandrecht

Dingliches Recht des Gläubigers eine bewegliche Sache, eine Forderung oder ein Recht des Schuldners zu verwerten

Das Pfandrecht ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht des Gläubigers eine bewegliche Sache, eine Forderung oder ein Recht des Schuldners zu verwerten, um eine Forderung zu befriedigen. Das Pfandrecht ist (wie die Hypothek bei Immobilien) streng akzessorisch ausgestaltet, also vom Bestand einer zu sichernden Forderung abhängig.

Titel: Pfandrecht Pfandrecht
Begriff(e): Pfandrecht Pfandrecht
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