Passiva
Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjekts
Die Passiva - auch Passivseite oder Passiven genannt - bilden einen Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjekts. Bilanzen, die mit dem Begriff Passiva versehen sind, sind allerdings streng genommen widerrechtlich, da § 266 HGB, der die genaue Aufstellung und Nomenklatur der Bilanz festlegt, nur den Begriff Passivseite kennt. Selbiges gilt für den Begriff "Aktiva" anstelle von "Aktivseite". Die Passiva werden üblicherweise auf der rechten Seite einer Bilanz aufgezeigt. Ihr Gegenstück bilden die Aktiva, die auf der linken Seite der Bilanz ausgewiesen werden. Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft auf, die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung.
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