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Freistellung

"Freistellungs-Korridor" von 70 bis 130 % des vor Freistellung erzielten Entgelts

Während der Freistellung werden Leistungen aus dem Wertguthaben entnommen. Es wird somit das Gehalt weitergezahlt, ebenso die Verbeitragungen an die Sozialversicherungsträger und den Fiskus. Der Gesetzgeber und die Sozialverwaltung lassen für Freistellungen einen Korridor von 70 bis 130 % des vor Freistellung erzielten Entgelts zu.

Titel: Freistellung Freistellung
Begriff(e): Freistellung Freistellung
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