Einkommensteuergesetz § 34
Einkommensteuergesetz § 34 : Anwendung der Fünftelregelung auf Einmalzahlungen aus Zeitwertkonten
Außerordentliche Einkünfte wie z. B. Veräußerungsgewinne, Entlassungsentschädigungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind bei der Einkommensteuer mit der sogenannten Fünftelregelung begünstigt (§ 34 EStG). Regelmäßig handelt es sich hierbei um Einkünfte, die über mehrere Jahre erwirtschaftet wurden, aber nur in einem Jahr besteuert werden. Durch die Steuerprogression käme es ohne Begünstigung zu einer außergewöhnlich hohen Steuerbelastung. Ziel der Fünftelregelung ist es hierfür einen Ausgleich zu schaffen.
Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so beträgt die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) und der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte.
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