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Direktionsrecht des Arbeitgebers

Kein Verlust des Weisungsrechts des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Arbeitszeitkonten

Ein Verlust des Weisungsrechts des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Arbeitszeitkonten im Allgemeinen ist nicht zu befürchten, da der Arbeitnehmer bei seiner Arbeitszeitregelung in der Regel bestimmten Rahmenvorgaben unterliegt. Trotz flexibler Handhabung ihrer täglichen/wöchentlichen/monatlichen Arbeitszeit sind die Arbeitnehmer i.d.R. an Rahmenvorgaben des Arbeitgebers und an die Arbeitszeit betreffende Kontrollmechanismen – einzel- oder kollektivrechtlicher Art – gebunden.

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