BMF-Schreiben
Verlautbarungen des Bundesministeriums der Finanzen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt in unregelmäßigen Abständen (manchmal aber mehrmals täglich) sog. BMF-Schreiben heraus. In diesen wird die Verwaltung angewiesen, steuerliche Sachverhalte in einer vorgegebenen Art und Weise zu würdigen. Sie sollen somit zu einer einheitlichen Rechtsanwendung führen und Zweifelsfragen zur Anwendung steuerlicher Normen ausräumen. Somit sorgen sie auch für Rechtsklarheit beim Steuerpflichtigen, da dieser sich darauf einrichten kann, wie die Finanzverwaltung einen bestimmten steuerlichen Sachverhalt würdigen wird.
Der Inhalt der BMF-Schreiben wird teilweise in die sog. Steuerrichtlinien integriert. Die BMF-Schreiben sind auf der Homepage des BMF für eine Übergangszeit einsehbar. Amtlich veröffentlicht werden diese im Bundessteuerblatt, Teil I. Die BMF-Schreiben binden - ebenso wie die Steuerrichtlinien - nur die Verwaltung.
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