Angemessenheitsgrenze
"Freistellungs-Korridor" von 70 bis 130 % des vor Freistellung erzielten Entgelts
Während der Freistellungsphase ist im Rahmen eines Zeitwertkontensystems das Arbeitsentgelt dann angemessen, wenn es im Monat mindestens 70 % und höchstens 130 % des durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgelts der unmittelbar vorangegangenen zwölf Kalendermonate der Arbeitsphase beträgt.
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