Administration
Administrationsablauf im "System Kenston Zeitwertkonten"
Das "System Kenston Zeitwertkonten" ist so konzipiert, dass Dateneingaben von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Entgeltabrechnung) auf das Notwendigste reduziert werden. Weitere Eingaben wie Lohn-und Gehaltsdaten zur direkten Berechnung von Lohn/Gehalt vor und nach der Investition sind optional. Genauso optional ist die Verwendung der Import- und Exportfunktionen des Systems im CSV-Format.
Kontenverwaltung - Komplette Abwicklung und Verwaltung
Die Kenston Services GmbH führt das Kontensystem und übernimmt die Virtualisierung der Kontowerte der Arbeitnehmer. Hierbei wird nach einem geprüften mathematischen Verfahren der eingezahlte Anlage- und Geldkontenanteil eines Arbeitnehmers am Gesamtkontenwert des Arbeitgebers ermittelt und dem Arbeitnehmer transparent dargestellt. Durch Verlagerung der administrativen Aufgaben auf die Kenston Services GmbH verbleiben nur notwendige Basistätigkeiten bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern, welche mit geringem Zeitaufwand im Arbeitnehmer-ZWK-Portal und im Arbeitgeber-ZWK-Portal umgesetzt werden können.
| Aufgaben Arbeitnehmer |
Aufgaben Arbeitgeber |
Aufgaben Kenston Services |
| Eingabe des gewünschten Sparbetrags |
Eingabe des Arbeitgeber SV-Anteils einer AN-Buchung oder Import |
Berechnung und Abwicklung der Wertguthabenanlage |
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Eintrag und Freischaltung neuer Arbeitnehmer |
Führung der virtuellen Anlagekonten |
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Initiierung von Freistellungen und Störfällen |
Berechnung und Abwicklung von Freistellungen und Störfallen |
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Service und Support |
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Datenimport und -export Funktionen und Sonderanpassungen |
Systemeinrichtung und Freischaltung
In der Systemeinrichtung wird das Zeitwertkontensystem rechtlich, technisch und mit dem gewünschten Anlageprodukt mit den einzelnen Mitarbeitern (bzw. Mitarbeitergruppen) umgesetzt. Die Freischaltung des Systems erfolgt direkt an die Lohnbuchhaltung des Unternehmens. Bei der ersten Anmeldung am System werden die gewünschten Mitarbeiter freigeschaltet. Die Mitarbeiter können auf Wunsch selbstständig über das Arbeitnehmer-ZWK-Portal die monatlich gewünschten Gehaltsumwandlungen eingeben. Im Arbeitnehmer-ZWK-Portal kann der Mitarbeiter zudem Hochrechnungen zur Berechnung eines Sparziels anstellen. Sollte ein Arbeitnehmer keinen Zugang zum Internet haben, kann diese Aufgabe auch direkt von der der Lohnbuchhaltung übernommen werden.
Kontenführung
Jeder Arbeitnehmer hat Zugriff auf sein Anlagekonto mit dem aktuellem Wertguthabenstand. Die einfache und übersichtliche Darstellung und überschaubare Funktionstiefe sorgen für schnelle Akzeptanz bei den Arbeitnehmern. Die Lohnbuchhaltung hat den Überblick über alle Ansprüche der Arbeitnehmer und die zugehörigen Anlageaufträge. Nach Ergänzung um den AG-SV-Anteil wird der Anlageauftrag von der Kenston Services GmbH durchgeführt und die aktuellen Daten in das System eingespielt.

Freistellungen berechnen, initiieren und durchführen
Die Verwendung des Wertguthabens ist grundsätzlich abhängig von der Vereinbarung, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber miteinander getroffen haben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können die Dauer einer gewünschten Freistellung und die Höhe des dabei auszuzahlenden Gehalts aus dem Wertguthaben (mind. 70 % des Bruttolohns) errechnen. Die Initiierung der Freistellung erfolgt im Einvernehmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Freistellungphase kann genutzt werden für Langzeiturlaub, Fortbildung oder Elternzeit aber auch zum Ausgleich von Schwankungen bei der Arbeitsbelastung. In der Auszahlungsphase werden Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgeführt. Der Arbeitnehmer bleibt somit abgesichert.
Störfälle berechnen, initiieren und durchführen
Störfälle führen i. d. R. zur Auflösung eines Wertguthabens. Die Lohnbuchhaltung kann im Arbeitgeber-ZWK-Portal den Störfall erfassen und die Gesamtausschüttung des Wertguthabens berechnen. Der Störfall wird schriftlich initiiert und mittels zugehöriger Auflösung der virtuellen Arbeitnehmerkonten durch die Kenston Services GmbH durchgeführt. Die SV-Luft-Abrechnung kann direkt mit der eingesetzten Lohnbuchhaltungssoftware, vom Steuerberater oder durch externe Dienstleister erfolgen.
Die Inhalte dieser Seiten können den auf die Besonderheiten des Einzelfalles abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Bevor Sie konkrete Schritte ergreifen oder unterlassen, sollten Sie sich daher fachlich beraten lassen.
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